Im Frühjahr 2021 machen die Oberlandesgerichte ernst. Innerhalb weniger Wochen konnte HAHN Rechtsanwälte gleich mehrere positive Hinweise vor OLGs erreichen.
Der Beschluss des BGHs zum Thermofenster hat keine negativen Auswirkungen auf laufende oder künftige Daimler-Verfahren, wie in der Presse teilweise kolportiert.
Für Zivilstrafen, den Rückruf von Dieselautos und die Beilegung einer Sammelklage hat die Daimler AG in den USA weit über 2 Milliarden Dollar gezahlt. Es geht um 250.000 Fahrzeuge.
Der Druck auf die Daimler AG steigt. Das Verkehrsministerium hat bestätigt, dass der Autobauer gleich 5 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat.
Das KBA hat bestätigt, dass die von Mercedes verwendeten Abschalteinrichtungen unzulässig sind. Entsprechende Widersprüche der Daimler AG wurden zurückgewiesen.
Mit einem Beschluss vom 19.01.2021 hat sich der Bundesgerichtshof erstmals im Abgasskandal zum sogenannten Thermofenster geäußert. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Sittenwidrigkeit ist möglich.
Schadstoffe reduzieren, nicht erhöhen, das ist das Ziel des Mercedes Diesel Updates. Millionen Fahrzeuge sollen es bekommen. Der Pflichtrückruf läuft. Doch das Ziel wird wohl verfehlt!
20.000 AMG Fahrzeuge muss die Daimler AG zurückrufen. Eine fehlerhafte Programmierung führt zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch. Für mehrere hundert Fahrzeuge gilt sogar ein Auslieferungsstopp.
In einem vom LG Stuttgart in Auftrag gegebenen Gutachten konnte die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nachgewiesen werden. Zudem gab es Hinweise auf weitere Abschaltenrichtungen.
Mit seinem Urteil vom 17.12.2020 hat der Europäische Gerichtshof Abschalteinrichtungen an sich für unzulässig erklärt. Zudem grenzte er die Ausnahmeregelungen stark ein.