Am 26.10.2021 hat das Landgericht Oldenburg die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 1 O 1242/20). Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC, der über den Motor OM 642 und die Abgasnorm Euro 6 verfügte.
Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass im Fahrzeug mit der AdBlue-Dosierstrategie eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden war. Aufgrund dieser Funktion war der Wagen auch schon durch das Kraftfahrtzeug-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen worden.
Bei der unzulässigen AdBlue-Dosierstrategie wird auf dem Prüfstand ausreichend AdBlue eingespritzt, um den Stickoxidausstoß unter dem erlaubten Grenzwert zu halten. Auf der Straße schaltet die Motorsteuerung dagegen in einen anderen Modus, bei dem deutlich weniger AdBlue eingespritzt und somit viel mehr Stickoxid ausgestoßen wird. Das Fahrzeug erkennt dabei anhand verschiedener Parameter die Prüfstandsituation und weiß so, wann es in welchen Modus schalten soll.
Durch den Verkauf eines derart manipulierten Wagens ist der Mercedes-Kunde vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden und hat deshalb gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz.
Dabei kann er das Auto zurückgeben und bekommt im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Lediglich eine Nutzungsentschädigung auf Basis der bereits gefahrenen Kilometer muss er sich dabei anrechnen lassen. Das Gericht legte für die Berechnung eine maximale Gesamtlaufleistung von 350.000 km zugrunde.