Es wäre wohl der endgültige Durchbruch in der rechtlichen Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals. Das OLG Stuttgart macht mit einem Beschluss (Aktenzeichen 16a U 173/19) deutlich, dass es kurz davor ist, die Daimler AG zu Schadensersatz zu verurteilen.
Der Autobauer sei seiner sekundären Darlegungslast bisher nicht zufriedenstellend nachgekommen.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz V-Klasse 250d BlueTEC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte den Wagen Ende 2015 als Neuwagen erworben und war in erster Instanz bereits erfolgreich gewesen. Das Landgericht hatte ihm Schadensersatz zugesprochen.
Der Beschluss vom 09.11.2021 zeigt auf, welche Auflagen die Daimler AG erfüllen muss, um eine Verurteilung überhaupt noch verhindern zu können.
Mercedes muss angeben
- welche namentlich zu nennenden Mitarbeiter in welchen Positionen an der Entwicklung der unzulässigen Abschalteinrichtungen beteiligt waren
- weshalb die Funktionen verbaut wurden
- welche Lösungsansätze aus welchem Grund verfolgt wurden
- warum der Vortrag der Klägerkanzlei nicht zutreffen soll
Sollte die Daimler AG also nicht plötzlich neue überzeugende Argumente vorbringen können, so wird das Oberlandesgericht Stuttgart erstmals die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilen.
Entsprechende Urteile liegen bereits von den Oberlandesgerichten Naumburg und Köln vor, ebenso wie Zurückverweisungen an das jeweilige Landgericht durch die OLGs Frankfurt und Schleswig.