Der Druck auf die Daimler AG steigt. Das Verkehrsministerium hat bestätigt, dass der Autobauer gleich 5 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat.
Das KBA hat bestätigt, dass die von Mercedes verwendeten Abschalteinrichtungen unzulässig sind. Entsprechende Widersprüche der Daimler AG wurden zurückgewiesen.
Mit einem Beschluss vom 19.01.2021 hat sich der Bundesgerichtshof erstmals im Abgasskandal zum sogenannten Thermofenster geäußert. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Sittenwidrigkeit ist möglich.
Schadstoffe reduzieren, nicht erhöhen, das ist das Ziel des Mercedes Diesel Updates. Millionen Fahrzeuge sollen es bekommen. Der Pflichtrückruf läuft. Doch das Ziel wird wohl verfehlt!
20.000 AMG Fahrzeuge muss die Daimler AG zurückrufen. Eine fehlerhafte Programmierung führt zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch. Für mehrere hundert Fahrzeuge gilt sogar ein Auslieferungsstopp.
In einem vom LG Stuttgart in Auftrag gegebenen Gutachten konnte die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nachgewiesen werden. Zudem gab es Hinweise auf weitere Abschaltenrichtungen.
Mit seinem Urteil vom 17.12.2020 hat der Europäische Gerichtshof Abschalteinrichtungen an sich für unzulässig erklärt. Zudem grenzte er die Ausnahmeregelungen stark ein.
Die Daimler AG steht vor einem neuen Problem: 30.000 Fahrzeuge müssen zurückgerufen werden, weil sie falsche CO2-Werte aufweisen. Diese waren zu niedrig angegeben worden.
Ein vom LG Stuttgart in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zeigt auf, dass die getestete E-Klasse auf der Straße viel mehr Stickoxid ausstößt, als auf dem Prüfstand.
Mit dem Oberlandesgericht Köln hat das nächste OLG die Daimler AG im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Streitgegenständlich war mit dem Marco Polo ein Wohnmobil.