Das Landgericht Stuttgart hat in einem Aufsehen erregenden Urteil die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 46 O 101/19). Die Mercedesfahrerin bekommt nun 85% des gezahlten Kaufpreises, sowie alle Kosten des Rechtsstreits erstattet. Sie war die Mercedes E-Klasse, die beim Kauf einen Kilometerstand von 20.000 Kilometer aufwies, 4 Jahre gefahren und hatte dabei 80.000 weitere Kilometer zurückgelegt. Somit liegt der Schadensersatz weit über dem eigentlichen, aktuellen Wert des Mercedes Diesel.
In diesem Fall wurde der Klägerin sogar eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Dass sie dennoch eine solch hohe Rückzahlung bekam, lag an den Zinsen. Das Gericht sprach ihr Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Jahr aus der Summe des Kaufpreises, sowie Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Auch muss die Daimler AG die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Eine weitere Besonderheit dieses Urteils ist die Tatsache, dass die betroffene E-Klasse bisher nicht Teil eines offiziellen, vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs ist. Auch Fahrer, deren Mercedes bisher nur Teil der von Daimler so genannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme ist, haben also gute Chancen auf Schadensersatz.
Es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird.
Welches Modell Teil eines vom KBA angeordneten Rückrufs ist, kann sich in nächster Zeit allerdings ändern. Denn wie HAHN Rechtsanwälte durch Mandanten bekannt ist, verschickt Daimler zurzeit Schreiben an zahlreiche Halter von C-Klasse Modellen. Hier hat das KBA wohl endgültig die Geduld verloren und will nicht länger warten, bis Mercedes die freiwillige Kundendienstmaßnahme an allen Modellen durchführt. Ähnlich wie erst im Juni beim GLK, wird der Rückruf nun verpflichtend. Weitere verpflichtende Rückrufe für Mercedes Diesel sind zu erwarten.