Software-Update auch gegen Kundenwillen?

Mann zeigt "Psst!" Geste

Trotz laufender Klageverfahren gegen den Hersteller soll Mercedes einem Kunden gegen seinen Willen ein Software-Update aufgespielt haben. Die Daimler AG weist den Vorwurf von sich. Der Autobauer ist, wie VW, inzwischen tief in den Abgasskandal verstrickt. Zahlreiche betroffene Diesel-Fahrer klagen bereits.

So auch der Besitzer einer Mercedes V-Klasse. Er möchte sein Dieselfahrzeug zurückgeben. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell festgestellt, dass es im Straßenbetrieb den Stickoxid-Grenzwert deutlich überschreitet. Nun soll dem betreffenden Auto ungefragt ein Software-Update aufgespielt worden sein. Das berichtet nach ZDF auch Focus Online. Der Mercedes-Inhaber hatte sein Fahrzeug für einen Reifenwechsel in die Werkstatt gebracht. Das Problem: Das Beweismittel für eine mögliche illegale Abgasmanipulation ist nun überspielt. Das könnte die Position des V-Klasse-Besitzers vor Gericht deutlich schwächen, so seine Befürchtung. Besonders brisant ist zudem, dass laut der Informationen, die Focus Online vorliegen, das Gericht von einer illegalen Software für den Wagen ausgeht. Aus diesen Gründen hatte der V-Klasse-Fahrer zuvor beschlossen, dem freiwilligen Rückruf des Herstellers nicht zu folgen. Daimler müsse nun – so der Klägervertreter - seiner prozessualen Wahrheitspflicht nachkommen und darüber Auskunft erteilen, welches Thermofenster installiert wurde. Bisher hatte sich der Hersteller vor Gericht hierzu nicht bereit erklärt.

Sicher ist allerdings: Die neue Software ist vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verbesserung der Abgasreinigung genehmigt. Es soll im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion von Mercedes bei rund 50.000 V-Klasse-Fahrzeugen aufgespielt werden.

Aktuell muss Daimler deutschlandweit zudem etwa 240.000 Diesel-Fahrzeuge verpflichtend zurückrufen. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet, um manipulierte Software mittels Update entfernen zu lassen.

Für Folgeschäden nach einem Software-Update trägt der Kunde das Risiko

Viele Kunden haben Bedenken wegen solcher Updates. Im Fall von VW gibt es etliche Hinweise darauf, dass ein solcher Eingriff in die Motorsteuerung nicht ohne Folgeschäden bleibt. VW-Kunden klagen etwa über anschließende Probleme mit dem Abgasrückführungsventil oder Partikelfiltern.

Auch HAHN Rechtsanwälte rät dazu, vorerst keine Updates aufspielen zu lassen. „Kommt es zu Folgeschäden, trägt das wirtschaftliche Risiko allein der Kunde“, betont der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Hersteller übernehmen keine Gewährleistung. Kunden müssen im Schadensfall auf die Kulanz der Autobauer hoffen. Betroffenen rät Anwalt Hahn, sich vor einem Update fachanwaltlich beraten zu lassen. Bei HAHN Rechtsanwälte ist das zum Beispiel im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für alle Betroffenen des Dieselskandals möglich. Hier erfahren Verbraucher auch, warum sie nicht auf dem entstandenen Wertverlust für ihr Fahrzeug sitzen bleiben müssen. Die Kanzlei unterstützt bereits mehr als 2.000 Mandanten zu diesem Thema.

Informationen dazu, was Mercedes-Kunden im Abgasskandal beachten sollten, gibt der Bremer Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte im aktuellen Video auf dem YouTube-Kanal von HAHN Rechtsanwälte: