Das OLG Wien hat als vermutlich erstes Oberlandesgericht europaweit das Thermofenster zu einem Mangel erklärt und der Klägerin daraufhin Schadensersatz zugesprochen. Nach deutschen Landgerichten folgt nun also ein Oberlandesgericht – die Entscheidung öffnet die Türen für viele weitere Schadensersatzklagen im Dieselskandal.
Das Thermofenster wird zum Beispiel in zahlreichen Mercedes Dieseln eingesetzt, aber auch bei VW. In diesem Fall ging es um einen Audi Q3. VW hat allerdings erst kürzlich zugegeben, dass beim Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird, dafür allerdings das Thermofenster in die Motorsteuerung eingespielt wird. Die Anzahl der Autos mit Thermofenster wächst also sogar noch!
Die Wiener Richter urteilten, dass bei dem betroffenen Audi auch nach dem Software-Update ein Thermofenster vorhanden war. Sie hielten dies für einen Mangel. Der Halter sei jederzeit der Gefahr eines Entzugs der Betriebserlaubnis ausgesetzt. Damit haben die betroffenen Fahrzeuge nicht die Eignung für die gewöhnliche Verwendung.
Dass das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt das Thermofenster genehmigt habe, sei lediglich ein Verwaltungsakt. Ob es tatsächlich zulässig sei, sei eine Frage, die Gerichte klären müssten.