Die zivilrechtliche Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals schreitet mit großen Schritten voran. Nachdem es im September innerhalb weniger Wochen das erste rechtskräftige Urteil und die erste Verurteilung durch ein Oberlandesgericht gab, folgt nun das nächste Urteil durch ein OLG.
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Daimler AG aufgrund eines manipulierten Mercedes 200 d Marco Polo zu Schadensersatz. Das Fahrzeug verfügt über den Motor OM 651 und die Abgasnorm Euro 6 und war Teil einer verpflichtenden Rückrufaktion.
Das Gericht verurteilte die Daimler AG aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadensersatz. Das Auto geht zurück an den Hersteller, der Kläger bekommt den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass im Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden waren. Der Kläger hatte gleich sieben davon aufgezählt. Das Landgericht Bonn hatte in erster Instanz die Klage zurück gewiesen, da es das Thermofenster nicht für eine unzulässige Abschalteinrichtung hielt. Auf die weiteren Vorwürfe ging es gar nicht ein, was das OLG heftig kritisierte. Dem Kläger hätte auch hinsichtlich der weiteren Vorwürfe rechtliches Gehör gewährt werden müssen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht und das Fahrzeug deshalb zurückgerufen. Daimler konnte in dem Verfahren die Vorwürfe nicht entkräften. Im Ergebnis stoße das Fahrzeug aufgrund der Prüfstandserkennung auf der Straße wesentlich mehr Stickoxid aus, als auf dem Prüfstand – das gleiche Ergebnis wie bei der Manipulation der Volkswagen AG, so das Gericht.