Gute Neuigkeiten für betroffene Verbraucher im Mercedes Abgasskandal! Ein Sachverständigengutachten stützt deren Vorwürfe, dass die Fahrzeuge den Stickoxidgrenzwert nur auf dem Prüfstand einhalten, nicht jedoch auf der Straße.
Das Landgericht Stuttgart wollte von einem Gutachter wissen, ob die im Verfahren streitgegenständliche Mercedes E-Klasse mehr als 180 mg/km Stickoxid ausstößt – dabei handelt es sich um den Grenzwert für Euro-5-Diesel.
Das Ergebnis der vier Testfahrten war eindeutig. Der Mercedes-Benz E 350 CDI stieß zwischen 452 und 681 mg/km aus. Ein Vielfaches des Erlaubten!
Besonders auffällig war dabei, dass die Fahrten laut Gutachter unter nahezu optimalen Wetterbedingungen stattfanden. Und selbst, als das Auto lange Zeit auf der Landstraße hinter einem Lkw herfahren musste (was den Stickoxidausstoß reduzieren sollte) wurde der Grenzwert noch deutlich übertroffen.
1. Testfahrt: 681,12 mg/km
2. Testfahrt: 625,54 mg/km
3. Testfahrt: 452,28 mg/km (teilweise Fahrt hinter einem langsamen LKW)
4. Testfahrt: 593,41 mg/km
Mit diesem Gutachten sieht sich die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte, die den Kläger in dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart vertritt, in ihrem Vorwurf bestätigt, dass das Auto nur auf dem Prüfstand sauber ist und auf der Straße in einem wesentlich dreckigeren Modus fährt, dass also eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.