OLG Dresden sieht Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG

Dresden

Mit Beschluss vom 29.07.2021 hat sich das Oberlandesgericht Dresden in die Liste der OLGs eingereiht, die einen Anspruch auf Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal sehen (Aktenzeichen 9a U 2517/19).

Das Gericht sprach zwar kein Urteil, sondern setzte das Verfahren aus. Jedoch äußerte es sich in dem Beschluss klar dazu, in welche Richtung das Verfahren weitergehen wird.

Hintergrund ist, dass die Daimler AG gegen die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufe geklagt hat. Das Oberlandesgericht Dresden will dieses Verfahren zunächst abwarten, also sehen, ob die Rückrufe rechtskräftig werden, bevor es selbst urteilen will. Dabei ist klar davon auszugehen, dass die Rückrufe als rechtmäßig eingestuft werden, so dass es nur eine Frage der Zeit sein wird, wird das OLG sein Urteil sprechen wird – und zwar ein verbraucherfreundliches.

Denn daran, dass das Gericht einen Schadensersatzanspruch auf Seiten des Klägers sieht, ließ es keinen Zweifel:

„Der geltend machte Anspruch erscheint nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Senats dem Grunde nach gegeben. Auch der Höhe nach wird die Klage im Wesentlichen begründet sein.“

Und:

„Nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hat der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch aus § 826 BGB.“

Hintergrund des Rückrufs, von dem auch das hier streitgegenständliche Fahrzeug betroffen war, war die Steuerung des SCR-Systems. Dabei wechselt das System zwischen zwei verschiedenen Dosiermodi: Dem Füllstandsmodus und dem Onlinemodus. Nach dem Motorstart wird dabei zunächst der Füllstandsmodus genutzt (bei dem ausreichend AdBlue in den Abgasstrom eingespritzt wird, so dass das Fahrzeug den Grenzwert für ausgestoßenes Stickoxid nicht überschreitet).  Nachdem eine bestimmte Menge Stickoxid ausgestoßen wurde, wird in den Onlinemodus geschaltet – und bis zum nächsten Motorstart auch nicht wieder in den Füllstandsmodus zurückgeschaltet. Das heißt, während dem Onlinemodus wird weniger AdBlue eingespritzt und das Auto stößt viel mehr Stickoxid aus, als erlaubt.

Bestätigen die Verwaltungsgerichte also, wie zu erwarten ist, die Rückrufe, so wird das OLG Dresden die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilen.