OLG Frankfurt äußert sich verbraucherfreundlich im Abgasskandal

Frankfurt Skyline

Der Wind dreht sich mehr und mehr und kommt der Daimler AG zunehmend von vorne entgegen.

Mit dem Oberlandesgericht Frankfurt hat sich ein weiteres OLG verbraucherfreundlich im Mercedes Abgasskandal geäußert.

Mit Urteil vom 20.05.2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20) hob das Gericht das erstinstanzliche abweisende Urteil auf und verwies das Verfahren zurück ans zuständige Landgericht Frankfurt am Main.

Die Ausführungen des Gerichts sind dabei äußerst ärgerlich für die Daimler AG. Denn laut dem OLG Frankfurt kommt ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB aufgrund der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in Frage. Sollte diese tatsächlich so funktionieren, wie vom Kläger vorgetragen, würde es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln. Der Kläger wäre vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht worden.

Das Oberlandesgericht zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung:

„Wäre dieser Vortrag des Klägers zutreffend, so läge nicht nur eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, sondern die Software wäre bewusst und gewollt so programmiert, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten würden“.

Der Kläger hatte in erster Instanz angeboten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Das Gericht hatte seinen Vortrag jedoch als „ins Blaue hinein“ abgewiesen. Dabei handelte es sich laut OLG um einen wesentlichen Verfahrensfehler. Das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör sei verletzt worden. Das Landgericht muss nun in die Beweisaufnahme einsteigen und prüfen, ob der Vortrag des Klägers zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung den Tatsachen entspricht.

Bereits die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben die Daimler AG aufgrund ebendieser unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt.