Am 13.07.2021 traf der Bundesgerichtshof ein Urteil im Mercedes Abgasskandal (Aktenzeichen VI ZR 128/20). Dabei ging es sowohl um das Thermofenster als auch um weitere unzulässige Abschalteinrichtungen.
Zunächst bestätigte der BGH die Einschätzung des Oberlandesgerichts Koblenz, dass sich aus dem Einsatz eines Thermofensters kein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB begründen lässt.
Allerdings verweist das Gericht den Fall trotzdem an das Berufungsgericht zurück, da dieses rechtsfehlerhaft die weiteren Vorwürfe des Klägers nicht beachtet habe. Dieser hatte unter anderem auch auf die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die AdBlue-Dosierstrategie als weitere unzulässige Abschalteinrichtungen hingewiesen. Das OLG muss diesen Vorwürfen nun nachgehen und die erforderlichen Feststellungen hierzu treffen.
Das Urteil ist also keineswegs ein Erfolg für die Daimler AG, wie dieses es gerne verkaufen möchte. Stattdessen erhöhen sich die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz hinsichtlich der zuletzt vorrangigen Abschalteinrichtungen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, sowie der AdBlue-Dosierstrategie.