Im Frühjahr 2021 machen die Oberlandesgerichte ernst. Innerhalb weniger Wochen konnte HAHN Rechtsanwälte gleich mehrere positive Hinweise vor OLGs erreichen.
OLG Nürnberg: Das Oberlandesgericht sieht die Behauptung des Klägers, die Daimler AG habe die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt, als unbestritten an. In seinem Hinweis fordert das Gericht die Daimler AG auf, zu erläutern, welche Informationen dem Kraftfahrt-Bundesamt dahingehend zur Verfügung gestellt worden waren und wie genau die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung funktioniert.
OLG Saarbrücken: Auch dieses Oberlandesgericht sieht eine sekundäre Darlegungslast auf Seiten der Daimler AG. Das Gericht fordert den Autobauer auf, den Rückrufbescheid vorzulegen, den das KBA hinsichtlich des hier streitgegenständlichen Wagens (eines Mercedes-Benz mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 6) zugestellt hatte. Zudem soll Daimler auch das Schreiben vorlegen, mit dem das KBA den Autohersteller bereits zuvor zur Aufklärung hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aufgefordert hatte.
OLG Celle: Das OLG Celle fordert die Daimler AG ebenfalls auf, den Rückrufbescheid (hier für einen Mercedes GLK) vorzulegen, sowie Angaben darüber zu machen, welche Informationen dem KBA beim Typengenehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt worden waren.
Bisher hat die Verteidigungsstrategie der Daimler AG darin bestanden, einfach pauschal zu bestreiten, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet worden waren. Das funktioniert nun nicht mehr. Die Oberlandesgerichte verlangen von Daimler ausführliche Erklärungen zur Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und dazu, inwieweit diese beim Typengenehmigungsverfahren überhaupt dem KBA gegenüber offengelegt worden war (tatsächlich hatte Daimler die entsprechenden Informationen dem KBA nicht zur Verfügung gestellt). Auch, dass Daimler nun die konkreten Rückrufbescheide vorlegen muss, bringt den Autobauer in Bedrängnis, denn dies hatte Daimler bisher wenn überhaupt nur in stark geschwärzter Form getan.