Mit Urteil vom 14.05.2020 (AZ. 12 O 306/19) hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal verurteilt.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY. Das Fahrzeug verfügt über den Motor OM651 und die Abgasnorm Euro 5.
Es wurde 2014 produziert und 2016 als Gebrauchtwagen von dem Kläger erworben. Nachdem der Kläger ein Schreiben von Daimler bekam mit der Information, dass er mit seinem Fahrzeug an einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme teilnehmen könne, um ein Software-Update aufspielen zu lassen, machte er Schadensersatzansprüche geltend. Kurz darauf wurde der GLK dann im Rahmen eines Pflichtrückrufes auch offiziell zurückgerufen.
Das Gericht machte deutlich, dass Daimler den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (§ 826 BGB9 und zwar durch den Einbau einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Das Gericht bezeichnet diese als unzulässige Abschalteinrichtung.
Der Kläger gibt den GLK 220 CDI an Mercedes zurück und erhält im Gegenzug seinen Kaufpreis erstattet. Lediglich eine Nutzungsentschädigung muss er sich anrechnen lassen, wobei das Gericht von einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern ausgegangen ist, um diese zu berechnen.