Nach Volkswagen scheint sich auch Daimler immer tiefer in den Dieselskandal zu verstricken. Jetzt geht es auch um Lkw. Der Motor OM 501 soll mit einer Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ausgestattet sein. Der Verkauf ist gestoppt. Das meldet die „Bild am Sonntag“ am 7. Juli 2018.
Daimler-Ingenieuren ist die brisante Funktion bei internen Kontrollen aufgefallen. Unter bestimmten Voraussetzungen schalte laut „Bild am Sonntag“ die Abgasreinigung mithilfe einer Harnstofflösung („Blue-Tec“) ab. Der Konzern habe selbst vor eineinhalb Wochen das Kraftfahrt-Bundesamt informiert. Im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen sei bei dem Sechszylinder-Motor der Abgasnorm 5 in vereinzelten Betriebssituationen eine geringfügige Überschreitung des für die Zertifizierung relevanten NOx-Grenzwertes festgestellt worden, zitiert die Zeitung einen Daimler-Sprecher.
Betroffen ist unter anderem der Lastkraftwagen Mercedes-Benz Actros. Lkw mit dem Motor OM 501 würden laut Daimler nur noch außerhalb Europas verkauft. Vorläufig ist der Vertrieb gestoppt.
Wie das „Handelsblatt“ am 8. Juli 2018 berichtet, hält der Konzern die Beschreibung von „Bild am Sonntag“, dass die betreffende Funktion die Abgasnachbehandlung ausschalte, für irreführend. Vielmehr stelle die Funktion sicher, dass unter bestimmten Bedingungen eine AdBlue-Überdosierung verhindert werde. Bei einer Überdosierung des Harnstoff-Wassergemisches zur Abgasreinigung könnte gefährliches Ammoniak austreten.
Das weitere Vorgehen bespreche der Konzern derzeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Daimler gehe nicht davon aus, dass die Software-Funktion illegal ist. Sie wurde aber laut „Bild am Sonntag“ wohl bei der Zulassung nicht offengelegt.
Zuletzt hat das Bundesverkehrsministerium Daimler im Juni zum Rückruf von europaweit 774.000 Fahrzeugen verpflichtet. Behörden hatten nicht genehmigte Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung festgestellt. Bislang bestreitet Daimler, dass es sich dabei um eine illegale Software-Funktion handelt.
Fahrer von Mercedes-Dieseln können sich wehren
Hunderttausende Pkw-Fahrer von Mercedes-Dieseln müssen sich mit amtlichem Rückruf und Software-Updates befassen. Klar ist: Sie erleiden einen immensen Wertverlust für ihre Fahrzeuge.
Doch sie müssen nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Während Daimler, wie auch andere Hersteller, das wirtschaftliche Risiko des Dieselskandals trotz Milliardengewinnen auf seine Kunden abwälzt, haben Betroffene juristische Möglichkeiten. Sie können sich ihr Geld zurückholen.
HAHN Rechtsanwälte bietet allen Fahrern von Schummeldieseln eine kostenfreie Erstberatung an. Hier prüfen Fachanwälte jeden Fall individuell. Denn: Nicht jeder Weg ist für den Einzelnen wirtschaftlich sinnvoll und gewollt. „Wir sichten die Unterlagen. Dann schlagen wir vor, welcher juristische Hebel im Einzelfall sinnvoll wäre“, erklärt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Rechtsschutzversicherte brauchen dabei keine hohen Ausgaben fürchten. Normalerweise übernehmen die Versicherungen die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit.
HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits mehr als 3.000 Mandanten gegenüber verschiedenen Autoherstellern und Händlern. Die Kanzlei steht seit über 30 Jahren auf Seiten der Verbraucher.