Mit Urteil vom 23.04.2020 wurde die Daimler AG vom Landgericht Stuttgart zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 23 O 235/19). Inzwischen wurde das Urteil rechtskräftig. Es handelt sich somit um das erste rechtskräftige Urteil im Mercedes Abgasskandal.
Verbraucherschutzanwälte und Daimler selbst beurteilen das Ergebnis naturgemäß unterschiedlich. Anwälte sehen einen Durchbruch in der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals bei Mercedes. Daimler habe dem Mandanten einen lukrativen Vergleich angeboten, gaben die mit der Klage betrauten Anwälte bekannt. Der Kläger habe es aber auf ein Urteil ankommen lassen wollen und diesen abgelehnt. Daraufhin habe Daimler im letzten Moment die Berufung zurückgenommen. So habe der Autobauer ein verbraucherfreundliches urteil vor dem Oberlandesgericht verhindern wollen.
Von Seiten Daimlers heißt es dagegen, das Urteil sei nur aufgrund eines Fehlers der Rechtsanwälte rechtskräftig geworden. Diese hätten schlicht die Frist zur Berufungsbegründung versäumt. Daimler wird in dem Verfahren von Gleiss Lutz vertreten, einer renommierten Wirtschaftskanzlei. Die Kanzlei bestätigte dies und gab an, Daimler den entstandenen Schaden ersetzen zu wollen.
Wie auch immer dieses Urteil zustande kam, eines steht fest: Das erste Urteil im Mercedes Abgasskandal ist rechtskräftig. Der Autobauer muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes C 220 CDI zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten. Der Kläger hatte den Kauf finanziert. Deshalb muss ihm Daimler zusätzlich auch die Zinsen erstatten, die er für den Autokreditvertrag aufgewendet hatte.