Ende 2021 drohen erste Mercedeskunden ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Daimler AG zu verlieren. Gemäß der Paragraphen § 195 BGB und § 199 BGB, beginnt die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres, in dem der Geschädigte Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Das dürfte im Zuge des Abgasskandals dann der Fall sein, wenn per Schreiben um die Teilnahme an einer verpflichtenden Rückrufaktion gebeten wird.
Die Verjährungsfrist betrifft dann drei Jahre. Wer also bereits in 2018 ein Schreiben bekommen hat und darüber informiert wurde, dass sein Fahrzeug ein Software-Update bekommen muss, der kann nur noch bis Ende 2021 seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
Am 12. September 2018 hat das KBA einen Schwung Software-Updates für verschiedene Modelle freigegeben. Hier besteht also die Möglichkeit, dass die Halter bereits in 2018 das entsprechende Schreiben erhalten haben. Sie müssen sich nun schnell raum kümmern, dass ein Anwalt ihre Ansprüche für sie geltend machen kann.
Diese Modelle sind von der drohenden Verjährung betroffen:
Modell | Motor | Abgasnorm | Baujahr |
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GLC 220d 4MATIC, GLC 250d 4MATIC | OM 651 | Euro 6 W | 2015-2016 |
V-Klasse, Vito, Vito Tourer, Marco Polo | OM 651 | Euro 6 W | 2014-2018 |
Vito, Vito Tourer, Marco Polo | OM 622 | Euro 6 W | 2015-2018 |
Vito, Vito Tourer, Marco Polo | OM 622 | Euro 6 Y | 2016-2018 |
Vito, Vito Tourer | OM 651 | Euro 6 Y | 2014-2016 |