Großer Erfolg für HAHN Rechtsanwälte im Mercedes Abgasskandal: Das OLG Schleswig-Holstein hat eine Entscheidung des LG Lübeck aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück verwiesen.
Es ging dabei um einen Mercedes-Benz C 300 CDI. Das Landgericht Lübeck hatte die Klage abgewiesen, doch der Kläger wollte sich nicht damit abfinden und ging in Berufung. Mit Erfolg! Denn das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass er durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz haben könnte und zwar wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB). Der Vortrag des Klägers sei hinreichend substantiiert gewesen und das Landgericht müsse in die Beweisaufnahme einsteigen, so das Gericht.
Bei den beanstandeten Abschalteinrichtungen (Thermofenster und Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung) kam das Gericht zu dem Schluss, dass diese in der vom Kläger beschriebenen Ausführung unzulässig seien.
Das Gericht orientierte sich bei seiner Entscheidung an einem Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Januar 2020. Der BGH hatte darauf hingewiesen, dass Klägern gehör zu gewähren sei, auch wenn ihr Vortag zur vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtung allgemein gehalten sei.