Neue Urteile im Mercedes Diesel-Abgasskandal 2021

Urteile

Die zivilrechtliche Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals kommt voran. Genau wie bei der Volkswagen AG auch, dauert es jedoch, bis Details des Betrugs ans Licht kommen, so dass zu Beginn des Skandals viele Gerichte Klagen abgewiesen haben. Nun wendet sich das Blatt jedoch.

Die Anzahl positiver Urteile gegen die Daimler AG hat sich von 2019 an Jahr für Jahr nahezu verdoppelt. So wird es auch 2021 fast doppelt so viele Verurteilungen geben, wie noch 2020.

Hinzu kommt, dass sich in 2021 immer mehr Oberlandesgerichte deutlich zu den unzulässigen Abschalteinrichtungen äußern und aufgrund dieser Schadensersatz zusprechen oder deutlich machen, dass sie dies beabsichtigen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2021:

Das OLG Frankfurt hob ein in erster Instanz abweisendes Urteil auf und verwies das Verfahren zurück ans Landgericht. Denn laut OLG kommt ein Schadensersatzanspruch sehr wohl in Frage und zwar aufgrund der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Wenn sich der Vortrag des Klägers als richtig herausstellt (was das Landgericht nun prüfen muss), dann würde es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln. Zudem sei diese dann bewusst und gewollt so programmiert worden, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten, auf der Straße dagegen überschritten würden.

OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2021:

Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht Dresden klar gemacht, dass es beabsichtigt, die Daimler AG zu Schadensersatz zu verurteilen – sofern die vom KBA angeordneten Rückrufe gerichtlich bestätigt werden. Zunächst hatte Daimler Widerspruch gegen die Rückrufe eingelegt, die das KBA jedoch zurückgewiesen hatte. Schließlich war der Autobauer vor Gericht gezogen. Das OLG Dresden will dieses Verfahren nun abwarten, bevor es sein Urteil spricht. Es machte aber mehr als deutlich, dass es einen Schadensersatzanspruch des Klägers sieht, sofern die Rückrufe bestätigt werden (wie zu erwarten ist).

„Nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hat der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch aus § 826 BGB.“

OLG Naumburg, Urteil vom 15.10.2021:

Das Oberlandesgericht Naumburg hob ein in erster Instanz abweisendes Urteil auf und verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz. Hintergrund ist dabei die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte.

Zusätzlich ging es in dem Verfahren um eine Klausel in Autokreditverträgen. Denn das Landgericht hatte die Klage aufgrund dieser Klausel abgewiesen. Demnach werden Ansprüche gegen konzernangehörige Unternehmen mit Abschluss des Autokreditvertrags an die Bank abgetreten. Das Oberlandesgericht erklärte diese Klausel für unzulässig – auch bei Vorhandensein verlieren Kläger ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.11.2021:

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart am Standort der Daimler AG selbst beabsichtigt nun, den Autobauer zu Schadensersatz zu verurteilen. In seinem Beschluss gab es der Daimler Ag zahlreiche Auflagen auf, die erfüllt werden müssten, um eine Verurteilung zu Schadensersatz überhaupt noch verhindern zu können. Denn bislang sei Daimler seiner sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, so das Gericht. So müsse Daimler unter anderem angeben, welche konkreten namentlich genannten Mitarbeiter in welchen Positionen an der Entwicklung der Abschalteinrichtungen beteiligt waren, weshalb diese Funktionen verbaut wurden und welche Lösungsansätze aus welchen Grund verfolgt wurden.

Insgesamt haben sich damit bereits zehn Oberlandesgerichte verbraucherfreundlich im Mercedes Abgasskandal geäußert – durch Urteile, Beschlüsse oder Verfügungen.

Und schließlich wurde in 2021 auch die erste Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Diese umfasst etwa 50.000 betroffene Fahrzeuge, deren Käufer sich seit Anfang November in das Klageregister eintragen können.