Aktuell versendet die Daimler AG Rückrufschreiben, in denen deutlich mit einer Stilllegung gedroht wird. Betroffen sind Fahrzeughalter, deren Wagen im Zuge der Rückrufaktion 5497507 ein verpflichtendes Software-Update bekommen muss.
Dabei handelt es sich um die Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse, jeweils mit dem Motor OM 651 (bez. OM 640) und der Abgasnorm Euro 5.
Diese Rückrufaktion war im Sommer 2020 bekannt geworden und wird insgesamt 30.000 Fahrzeuge betreffen.
In den Schreiben, die die Halter nun erhalten, die ihren Wagen noch nicht in die Werkstatt gebracht haben um das Software-Update aufspielen zu lassen, heißt es:
Wir informieren Sie hiermit darüber,
„dass zum 11. Januar 2022 die Übermittlung Ihrer Halter- und Fahrzeugdaten des auf Sie zugelassenen und von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeugs durch das KBA an die für Sie zuständige örtliche Zulassungsbehörde erfolgt Diese kann daraufhin die Einleitung von Maßnahmen, insbesondere die Untersagung des weiteren Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeugs-Zulassungsverordnung (FZV) in eigener Zuständigkeit veranlassen. Solche Maßnahmen sind zudem in der Regel gebührenpflichtig.“
Nun muss es also ganz schnell gehen. Wer jetzt nicht schnell das Update aufspielen lässt, muss befürchten, schon bald ohne fahrbaren Untersatz dazustehen.
Wehren Sie sich dagegen und lassen Sie sich stattdessen kostenfrei von einem im Abgasskandal erfahrenen Anwalt beraten: Denn Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz! Setzen Sie Ihre Rechte durch und lassen Sie die Daimler AG für die Manipulation Ihres Autos zahlen.