Am 25.06.2021 verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz (Aktenzeichen 15 O 74/21). Das Besondere dabei: Soweit ersichtlich zum ersten Mal sprach ein Gericht dabei dem Kläger aufgrund verschärfter Haftung zudem Zinsen zu.
Hintergrund sind die Paragraphen 818 Abs. 4, 819 Abs. 1, sowie 291 BGB.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC, in dem ein OM 651 Motor eingebaut ist und der über die Abgasnorm Euro 5 verfügt.
Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss die Daimler AG dem Kläger den Kaufpreis in Höhe von gut 41.000,00 Euro erstatten. Dabei muss er sich für 60.000 bereits gefahrene Kilometer eine Nutzungsentschädigung in Höhe von etwa 10.000,00 Euro anrechnen lassen.
Auf der anderen Seite belaufen sich die zugesprochenen Zinsen insgesamt auf eine Höhe von ebenfalls gut 10.000,00 Euro. Sie werden auf den Kaufpreis und ab Erwerb berechnet und liegen bei 5% über dem Basiszinssatz.
Im Ergebnis bekommt der Kläger somit gegen Rückgabe des manipulierten und mindestens sechs Jahre alten Wagens seinen Kaufpreis komplett erstattet.
Dieses Urteil macht besonders Autofahrern Hoffnung, die schon viele Kilometer mit ihrem Wagen gefahren sind. Denn die zugesprochenen Zinsen können die abzuziehende Nutzungsentschädigung ausgleichen.
< Übrigens: Der Bundesgerichtshof hat im Sommer 2020 bereits entschieden, dass geschädigte Kunden im Abgasskandal keinen Anspruch auf deliktische Zinsen haben – dieses Urteil steht dem nun am Landgericht Stuttgart ergangenen nicht entgegen! Da das Landgericht die Zinsen mit einer anderen Begründung zusprach, ist dieses Urteil kein Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs.