KBA weist Widersprüche von Daimler zurück

GLK

Erneute Schlappe für die Daimler AG: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erneut bestätigt, dass die Abschalteinrichtungen, aufgrund derer Daimler bereits hunderttausende Fahrzeuge zurückrufen musste, unzulässig sind.

Das KBA hatte verpflichtende Rückrufbescheide für europaweit über eine Million Mercedes Diesel verschickt. Die Daimler AG war den angeordneten Rückrufen nachgekommen und hatte entsprechende Software-Updates entwickelt. Doch gleichzeitig war Widerspruch eingelegt worden, denn der Autobauer hält seine Abschalteinrichtungen für legal.

Nun ist klar, dass dem nicht so ist. Denn laut KBA seien nahezu alle diese Widersprüche abgewiesen worden. Lediglich ein Fall sei noch offen und dort hapere es an fehlenden Dokumenten von Seiten Daimlers, um eine Entscheidung treffen zu können.

Das KBA hat somit die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen erneut bestätigt. Eine wertvolle Entscheidung für viele tausend Verbraucher, die gegen die Daimler AG einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchten. Denn mit dieser erneuten Bestätigung dürfte es den Richtern umso schwerer fallen, einen solchen Anspruch abzulehnen.