BGH gibt Termin für erste Mercedes Verhandlung bekannt

Bundesgerichtshof

Am 27. Oktober 2020 wird der BGH zum ersten Mal über den Mercedes Abgasskandal verhandeln. Dabei wird die Frage geklärt werden, ob es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Zahlreiche Landgerichte haben dies bereits bestätigt. Ein Urteil in zweiter Instanz konnte von Daimler bisher verhindert werden.

Nun wendet sich ein getäuschter Verbraucher an den BGH. Er hatte am 02. Februar 2017 einen gebrauchten Mercedes C 220 CDI erworben. Das Fahrzeug verfügt über den im Abgasskandal bereits negativ aufgefallenen Motor OM651 und hat die Abgasnorm Euro 5.

Der Kläger hält das vorhandene Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung und verlangt deshalb Schadensersatz gegen Herausgabe des Autos und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz hatten die Klage abgewiesen.

Erst kürzlich hatte die Generalanwältin des EuGH in ihrem Schlussantrag zum ersten Abgasskandal Fall vor dem EuGH klar gemacht, dass Einrichtungen wie das Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen würden. Nun stellt sich die Frage, ob der BGH das auch so sieht, oder sich auf die Seite der Daimler AG stellt.

Am 25. Mai 2020 hatte der BGH sein erstes Urteil im Abgasskandal gesprochen und dabei die Volkswagen AG aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt. Allerdings handelte es sich dabei nicht um das nun streitgegenständliche Thermofenster.