Beweislast im Dieselskandal umgekehrt

Mercedes Diesel im Straßenverkehr

Die Schlinge um Daimler und die mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen Mercedes Diesel zieht sich weiter zu. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Druck noch weiter erhöht. In einem noch laufenden Prozess fordert das Gericht von Daimler, darzulegen, wie die Abgasregulierung funktioniert. So soll der Autobauer erläutern, wenn die Abgasregulierung zurückgefahren oder sogar ganz abgeschaltet wird. Daimler wird es schwierig haben, hier nachvollziehbar darzustellen, warum eine reduzierte oder sogar abgeschaltete Abgasreinigung nicht unzulässig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass Gerichte in Zukunft von illegalen Abschalteinrichtungen sprechen und den Verbrauchern deshalb Schadensersatz zusprechen ist gestiegen.

Das OLG Stuttgart weist darauf hin, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und vermutlich frühestens im Oktober 2019 eine Entscheidung fallen wird. Zudem sei der Hinweis auf die umgekehrte Beweislast nicht geeignet, um Anhaltspunkte für Entscheidungen in gleichgelagerten Rechtssachen zu geben. Auch VW meint, keine unmittelbaren Auswirkungen auf VW Verfahren zu sehen. Anwälte sehen jedoch einen Durchbruch. Denn wenn sich diese Ansicht auch bei anderen Gerichten durchsetzt ist klar: Nicht die Verbraucher müssen eine illegale Abschalteinrichtung nachweisen, sondern Daimler muss beweisen, dass seine Mercedes Diesel sauber sind. Was wiederum bei ausführlichen Erklärungen schwierig wird.