Seit Sommer 2020 ist auch die Mercedes A-Klasse in den Dieselskandal von Daimler verwickelt. Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 wurden vom KBA verpflichtend zurückgerufen, da eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt worden war. Interessanterweise nutzen die betroffenen Wagen der A-Klasse den Motor OM640 – ein Motor, der bisher noch nicht negativ aufgefallen war und den Mercedes Abgasskandal somit weiter ausweitet.
Dies zeigt deutlich, dass noch lange nicht alle betroffenen Fahrzeuge entdeckt wurden. Wenn selbst jetzt, Jahre nachdem die ersten unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Mercedes gefunden wurden, noch neue Motoren in den Abgasskandal verwickelt werden, dann steht in den Sternen, wie lange der Mercedes Dieselskandal uns noch beschäftigen wird.
Ursächlich für diesen Rückruf ist die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Hunderttausende Fahrzeuge verteilt auf diverse Modelle wurden aufgrund dieser unzulässigen Abschalteinrichtung bereits zurückgerufen. Von der A-Klasse sind (gemeinsam mit der B-Klasse) alleine in Deutschland 30.000 Fahrzeuge betroffen.
Doch wenn eines im Mercedes Dieselskandal klar ist, dann dieses: Befindet sich in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz!
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Was ist die Kühlmittel-Umschaltlogik?
Bei der Kühlmittel-Umschaltlogik, die bisher auch als Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bekannt war, handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die ist nahezu ausschließlich auf dem Prüfstand aktiv und sorgt dort mit Hilfe eines länger kühl bleibenden Motoröls für niedrige Stickoxidemissionen. Auf der Straße, wo sie nicht aktiv ist, stoßen die Autos dagegen ein Vielfaches der erlaubten Menge an Stickoxid aus.
Welche A-Klasse wurde im Dieselskandal bereits zurückgerufen?
Nun hat es auch die Mercedes A-Klasse erwischt. Im Sommer 2020 wurde bekannt, dass auch dieses Modell über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und deshalb vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen wird. Betroffen sind zunächst über 30.000 Fahrzeuge (der A-Klasse und B-Klasse). Die Autos verfügen über die Abgasnorm Euro 5 und nutzen den Motor OM640. Dies ist eine Besonderheit im Abgasskandal, war dieser Motor doch bisher nicht betroffen. Somit erweitert sich der Abgasskandal immer mehr. Der Rückruf für die A-Klasse hatte schon seit November 2019 gedroht. Damals war bekannt geworden, dass das KBA Untersuchungen zur A-Klasse durchführt und eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutete. Diese Vermutung hat sich nun bestätigt. Im August 2020 gab Daimler selbst bekannt, dass es einen weiteren Rückrufbescheid für die A-Klasse erhalten hat. Betroffen ist die A-Klasse CDI 160 und die A-Klasse CDI 180. Beide nutzen den Motor OM640 und verfügen über die Abgasnorm Euro 5. Dieser Rückruf betrifft 2.300 Fahrzeuge in Deutschland.
Am 29.10.2021 erschien ein neuer Eintrag in der Rückruf-Datenbank des KBA. Hier ist von 16.000 Fahrzeugen in Deutschland die Rede, die ein Software-Update bekommen müssen - betroffen sind die A-Klasse und B-Klasse. Welcher Motor oder welche Abgasnorm betroffen sind, wird nicht gesagt. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Eintrag bedeutet, dass der Rückruf für 30.000 Fahrzeuge der A-Klasse und B-Klasse in einem ersten Schritt nun startet. Demnach geht es um den Motor OM640 und die Abgasnorm Euro 5.
Verpflichtende Rückrufe für die A-Klasse
Modell | Motor | Euronorm | Baujahr |
---|---|---|---|
A 160 CDI | OM640 | Euro 5 | 2009-2012 |
A 180 CDI | OM640 | Euro 5 | 2009-2012 |
A 200 CDI | OM640 | Euro 5 | 2009-2012 |
Wer hat Anspruch auf Schadensersatz?
Für alle Halter von Modellen der A-Klasse, die nun in Folge dieses Rückrufs ein Software-Update bekommen müssen, sind das erst einmal keine guten Nachrichten. Denn das Update ist bereits mehrfach negativ aufgefallen. Vor allem von einem stark erhöhten AdBlue-Verbrauch und einem erhöhten Spritverbrauch berichten Mercedes Kunden, aber auch eine nachlassende Leistung und kaputte AGR-Ventile sollen auf das Update zurückzuführen sein. Solange es sich bei einem Rückruf um eine freiwillige Maßnahme handelt, raten wir daher von der Durchführung des Updates ab. Die A-Klasse ist nun jedoch von einem Pflichtrückruf betroffen. Diesem müssen Sie nachkommen, da sonst die Zwangsstilllegung droht. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass sich in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und Sie deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie Ihre A-Klasse an Daimler zurück und erhalten dafür den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet. Auch die A-Klasse hat im Zuge des Abgasskandals an Wert verloren. Dies wird sich, nun da sie ganz direkt betroffen ist, noch einmal deutlicher zeigen. Fahrzeuge mit Update leiden unter unklaren Langzeitfolgen und werden dadurch unattraktiv. Ohne Update droht die Stilllegung – auch ein solches Auto lässt sich nur noch schwer verkaufen.
Einen freiwilligen Rückruf, der zurzeit parallel läuft und rund drei Millionen Fahrzeuge in Europa betrifft, können Sie dagegen ablehnen. Ein Anspruch auf Schadensersatz lässt sich jedoch auch hier oftmals durchsetzen. Denn Gerichte zeigen sich vielfach überzeugt davon, dass auch der freiwillige Rückruf ein Zeichen für eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Übersicht unserer Urteile im Abgasskandal
Haben Sie Ihre A-Klasse finanziert, besteht zudem die Chance, den Kredit zu widerrufen. Völlig unabhängig von einer direkten Betroffenheit im Abgasskandal. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen gern auch Ihre Verträge auf Fehler. So umgehen Sie Fahrverbote und den Wertverlust und können gegen Rückzahlung von Anzahlung und Raten das Auto an die Bank zurückgeben.
Häufige Fragen zur A-Klasse im Abgasskandal
Erst seit 2020 ist die A-Klasse in den Dieselskandal verwickelt. Verpflichtend zurückgerufen wurden dabei die Modelle A 160, A 180 und A 200. Sie verfügen jeweils über den Motor OM640 und die Abgasnorm Euro 5.
Das kommt darauf an wie viel Sie für das Auto gezahlt haben (denn den Kaufpreis bekommen Sie gegen Rückgabe des Wagens zurück) und wie viele Kilometer Sie schon damit gefahren sind (denn darauf basiert die Nutzungsentschädigung, die Sie sich anrechnen lassen müssen).
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