Gerichte stärken mit Urteilen und Beschlüssen die Rechte von betrogenen Autofahrern im Abgasskandal um Mercedes Diesel. Das reicht von Land- und Oberlandesgerichten bis hin zum BGH und EuGH. Gerade letztere haben mit ihren verbraucherfreundlichen Entscheidungen von 2023 für Aufsehen gesorgt.
Diese dürften der juristischen Aufarbeitung, die bereits an Tempo zugenommen hat, noch einmal zusätzliches Feuer verleihen. Denn seit Sommer 2020 nimmt die juristische Aufarbeitung so richtig Fahrt auf - es gibt erste positive Mercedes Abgasskandal Urteile von Oberlandesgerichten. Zunächst hob das OLG Schleswig-Holstein ein Urteil auf und verwies den Fall an das Landgericht Lübeck zurück. Dann folgten verbraucherfreundliche Hinweisbeschlüsse von den Oberlandesgerichten Köln und Stuttgart und schließlich die Verurteilung der Daimler AG zu Schadensersatz durch das OLG Naumburg und das OLG Köln.
HAHN Rechtsanwälte gehört dabei zu den erfolgreichsten Kanzleien und zeigt sich unter anderem für die Zurückweisung durch das OLG Schleswig-Holstein sowie dutzende Urteile auf der Ebene der Landesgerichte verantwortlich. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung sprechen Sie bei uns mit einem erfahrenen Fachanwalt, der auf den Dieselskandal spezialisiert ist.
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Wie funktioniert die Schadensersatzklage (§ 826 BGB)?
Gerichte urteilen regelmäßig, dass die Daimler AG ihre Kunden gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat und ihnen deshalb Schadensersatz schuldig ist. Sie gehen dabei davon aus, dass die Kunden die Autos nicht gekauft hätten, wenn sie von den unzulässigen Abschalteinrichtungen gewusst hätten. Die erfolgreichen Kläger können deshalb den Kaufvertrag rückabwickeln. Eine solche Rückabwicklung hat zur Folge, dass der Kläger so gestellt wird, als hätte er den Vertrag nicht unterschrieben. Er kann deshalb das manipulierte Auto an die Daimler AG zurückgeben. Diese muss ihm im Gegenzug den Kaufpreis erstatten. Lediglich eine Nutzungsentschädigung, basierend auf den bereits mit dem Wagen gefahrenen Kilometer muss er sich dabei anrechnen lassen. Verglichen mit dem Preis, der bei einem Verkauf des Autos zu erzielen wäre, liegen die Rückzahlungen aufgrund einer erfolgreichen Schadensersatzklage regelmäßig klar höher.
Von HAHN Rechtsanwälte erzielte Urteile (§ 826 BGB)
HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Besonders bei Modellen von Mercedes, Porsche und Audi konnte die Kanzlei schon viele Erfolge feiern. Im Folgenden einige unserer Urteile, die wir im Mercedes Abgasskandal erlangen konnten:
LG Stuttgart, Urteil vom 16.08.2019, 46 O 101/19, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2019, 29 O 199/19, Mercedes Viano
LG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2020, 23 O 6/19, Mercedes ML
LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2020, 12 O 466/19, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2020, 12 O 306/19, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2020, 14 O 249/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2020, 29 O 200/19, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2020, 8 O 31/20, Mercedes B-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 27.08.2020, 10 O 126/20, Mercedes C-Klasse
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.08.2020, 1 U 137/19, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 01.09.2020, 23 O 49/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 04.09.2020, 29 O 217/20
LG Stuttgart, Urteil vom 04.09.2020, 29 O 214/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 04.09.2020, 29 O 220/20, Mercedes GLA
LG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2020, 20 O 129/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2020, 20 O 121/20, Mercedes E-Klasse
LG Fulda, Urteil vom 15.10.2020, 2 O 187/20, Mercedes SLC
LG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2020, 29 O 446/19, Mercedes GLE
LG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2020, 8 O 280/20, Mercedes ML
LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2020, 23 O 47/20, Mercedes ML
LG Stuttgart, Gutachten vom 04.11.2020, 20 O 327/18, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2020, 12 O 257/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2020, 46 O 76/20, Mercedes GLC
LG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2020, 20 O 123/20, Mercedes GLE
LG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2020, 16 O 395/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020, 23 O 122/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil von 09.12.2020, 16 O 467/20, Mercedes GLC
LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020, 46 O 67/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020, 46 O 73/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020, 46 O 70/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020, 16 O 455/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2020, 20 O 271/20, Mercedes V-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2020, 20 O 267/20, Mercedes GLE
LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2020, 16 O 457/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2020, 16 O 447/20, Mercedes ML
LG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2020, 16 O 469/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2020, 16 O 369/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2020, 20 O 270/20, Mercedes ML
LG Stuttgart, Urteil vom 14.01.2021, 12 O 255/20, Mercedes Vito
LG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2021, 23 O 176/20, Mercedes G-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 04.02.2021, 46 O 118/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2021, 29 O 560/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2021, 23 O 175/20, Mercedes Marco Polo
LG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2021, 23 O 180/20, Mercedes CLS
LG Ravensburg, Urteil vom 18.02.2021, 1 O 167/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2021, 14 O 623/20, Mercedes GLK
LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021, 16 O 1963/20, Mercedes GLC
LG Stuttgart, Urteil vom 05.03.2021, 14 O 652/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 05.03.2021, 14 O 460/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2021, 46 O 163/20, Mercedes Vito
LG Stuttgart, Urteil vom 16.03.2021, 7 O 281/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20, Mercedes GLK
LG Freiburg, Urteil vom 22.03.2021, 8 O 239/20, Mercedes A-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2021, 14 O 703/20, Mercedes ML
LG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2021, 14 O 709/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 01.04.2021, 48 O 116/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 01.04.2021, 48 O 134/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2021, 48 O 113/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 23.04.2021, 48 O 110/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2021, 48 O 128/20, Mercedes S-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2021, 29 O 646/20, Mercedes GLC
LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2021, 27 O 242/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2021, 27 O 250/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2021, 27 O 252/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2021, 27 O 274/20, Mercedes V-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2021, 27 O 248/20, Mercedes GLC
LG Stuttgart, Urteil vom 11.05.2021, 23 O 174/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2021, 29 O 41/21, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2021, 29 O 580/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 28.05.2021, 29 O 52/21, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 28.05.2021, 23 O 201/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 31.05.2021, 23 O 199/20, Mercedes ML
LG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2021, 24 O 380/20, Mercedes 350 BlueTEC
LG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2021, 14 O 795/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2021, 24 O 480/20, Mercedes GLE
LG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2021, 14 O 649/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 16.07.2021, 14 O 41/21, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2021, 26 O 377/20, Mercedes GLE
LG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2021, 19 O 166/20, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2021, 15 O 314/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2021, 29 O 574/20, Mercedes E-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 26.08.2021, 20 O 440/20, Mercedes GLK
LG Stuttgart, Urteil vom 10.09.2021, 14 O 124/21, Mercedes C-Klasse
LG Stuttgart, Urteil vom 17.09.2021, 14 O 118/21, Mercedes CLS
LG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2021, 29 O 222/21, Mercedes V-Klasse
LG Freiburg, Urteil vom 29.10.2021, 2 O 338/20, Mercedes GLS
LG Stuttgart, Urteil vom 03.11.2021, 19 O 76/21, Mercedes GLC
LG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2022, 29 O 13/22, Mercedes Sprinter
Welche wichtigen Urteile gibt es im Mercedes Abgasskandal noch?
BGH, Beschluss vom 28.01.2020, VIII ZR 57/19:
Mit einem Beschluss vom 28.01.2020 äußerte sich der Bundesgerichtshof erstmals zum Mercedes Abgasskandal. Er stellte dabei klar, dass Klägern Gehör zu gewähren sei. Hintergrund war ein Verfahren, in dem es um einen Mercedes Diesel mit dem Motor OM651 ging. Das Modell des Klägers war bis dahin noch nicht verpflichtend zurückgerufen worden. Allerdings traf das auf zahlreiche andere Modelle mit eben diesem Motor zu. Der Kläger verwies auf diese Fälle und bot zudem an, durch Einholung eines Sachverständigengutachten Beweise vorzubringen. Sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht lehnten dies jedoch ab und vertraten die Auffassung, dass der Kläger unzureichend vorgetragen habe. Er hatte deshalb vor beiden Gerichten keinen Erfolg. Der BGH rügte nun jedoch beide Vorinstanzen in seinem Beschluss. Der Kläger habe sehr wohl ausreichend vorgetragen. Sein Recht auf Gehör sei verletzt worden. Der Beschluss stärkt die Rechte von Verbrauchern. Denn laut dem BGH komme es nicht darauf an, ob ein Auto bereits vom KBA zurückgerufen wurde. Wenn die Kläger, die unmöglich detailliert über die von der Daimler AG verwendeten Abschalteinrichtung vortragen könnten, sich auf Ermittlungen des KBA oder auch der Staatsanwaltschaft Stuttgart beziehen könnten, dann sei ihr Vortrag ausreichend. Gerichte können eine solche Klage deshalb nicht einfach abweisen, sondern müssten in die Beweisaufnahme einsteigen, so der BGH.
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.08.2020, 1 U 137/19:
Mit diesem Urteil begann die juristische Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals auf einer neuen Ebene, nämlich der der Oberlandesgerichte. Denn mit dieser Entscheidung verwies das OLG Schleswig-Holstein ein Verfahren an das Landgericht Lübeck zurück, nachdem dieses einer Klage eines betroffenen Mercedes Fahrers nicht stattgegeben hatte. Es hatte den Vortrag des Klägers als nicht ausreichend abgetan. Dieser Entscheidung widersprach das OLG nun und orientierte sich dabei an dem Beschluss des BGH aus dem Januar 2020. Das Landgericht Lübeck müsse eine Beweisaufnahme durchführen, denn grundsätzlich käme ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB in Betracht, so das OLG. In dem Mercedes C 300 des Klägers befänden sich mit dem Thermofenster und der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zwei Abschalteinrichtungen, die in der vom Kläger beschriebenen Art als unzulässig einzustufen seien.
OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, 8 U 8/20:
Im September 2020 folgte die erste direkte Verurteilung der Daimler AG durch ein Oberlandesgericht. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM651 (Euro 5). Das OLG rügte die Daimler AG. Sie sei ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, sondern habe nur pauschal bestritten, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden seien. Im Ergebnis kann der erfolgreiche Kläger seinen Wagen zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20:
Bereits im November folgte das nächste Urteil eines OLG gegen die Daimler AG. Beim streitgegenständlichen Fahrzeug in diesem Verfahren handelte es sich um einen Marco Polo 200 d und damit um ein Wohnmobil. Das Fahrzeug verfügte über den Motor OM651 und die Abgasnorm Euro 6. Für das Auto gab es einen verpflichtenden Rückruf, dem der Kläger jedoch noch nicht nachgekommen war. Gleich die Verwendung von sieben unzulässigen Abschalteinrichtungen hatte der Kläger der Daimler AG vorgeworfen. Das Landgericht Bonn hatte sich in seiner Abweisung der Klage lediglich auf das Thermofenster bezogen und war auf die weiteren Vorwürfe gar nicht eingegangen. Das OLG rügte dies und stellte mit Verweis auf den entsprechenden BGH Hinweis fest, dass das Recht des Klägers auf Gehör verletzt worden sei. Es urteilte, dass der Kläger gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden sei und ihm die Daimler AG deshalb Schadensersatz zahlen müsse. Im Ergebnis kann er das Fahrzeug zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
EuGH, Urteil vom 17.12.2020, C-693/18:
Mit seinem Urteil vom 17.12.2020 stufte der Europäische Gerichtshof Abschalteinrichtungen grundsätzlich als unzulässig ein. Das umfasst natürlich auch die von Mercedes verwendeten Abschalteinrichtungen. Hervorzuheben sind bei dem Urteil vor allem zwei Punkte. Zum einen machte der EuGH klar, dass Abschalteinrichtungen auch nicht zum Schutz des Motors vor Verschmutzung oder Verschleiß eingesetzt werden dürften. Zum anderen seien sie selbst dann unzulässig, wenn trotz ihres Vorhandenseins die Abgasreinigung punktuell auch auf der Straße korrekt funktioniere. Damit widerspricht das Gericht zwei der wichtigsten Verteidigungsstrategien der Daimler AG. Denn diese behauptet wiederholt, dass das Thermofenster zum Motorschutz notwendig sei und dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung auch auf der Straße funktioniere und deshalb nicht unzulässig sein könne.
BGH, Beschluss vom 19.01.2021, VI ZR 433/19:
Der BGH entscheidet, dass das Recht eines Klägers auf rechtliches Gehör vom OLG Köln verletzt wurde. Das Gericht hatte seinen Vortrag zum Thermofenster abgewiesen und sah keinen Anspruch auf Schadensersatz. Laut BGH könnte dieser bei einem Thermofenster aber durchaus bestehen, sofern die Daimler AG auch sittenwidrig gehandelt habe. Der Kläger hatte hierzu vorgetragen, dass die Daimler AG beim Typengenehmigungsverfahren unrichtige Angaben gemacht hatte - das OLG Köln war auf diese Vorwürfe jedoch überhaupt nicht eingegangen. Nach dem BGH Beschluss muss sich die Daimler AG nun gegen diese Vorwürfe verteidigen - und dabei dürfte es ihr schwer fallen, die Richter zu überzeugen.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.05.2021, 3 U 7/20:
Erneut hebt ein Oberlandesgericht eine erstinstanzliche negative Entscheidung auf und verweist das Verfahren an das Landgericht zurück. In diesem Fall hatte das Landgericht Frankfurt den Vortrag des Klägers noch als "ins Blaue hinein" abgewiesen. Dem widersprach das Oberlandesgericht nun deutlich. Es selbst habe bisher Klagen abgewiesen, weil die Vorträge der Kläger zu unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht substantiiert gewesen seien. Dieses habe sich inzwischen aber geändert. Der Vortrag des Klägers insbesondere zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sei schlüssig gewesen und deute auf ein sittenwidriges Verhalten der Daimler AG hin. Dem Kläger sei Gehör zu gewähren. Das Landgericht muss den Fall nun noch einmal neu verhandeln.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.09.2021, 3 U 36/21:
In Bestätigung des Urteils aus dem Mai 2021 hob das Oberlandesgericht Frankfurt erneut ein abweisendes erstinstanzliches Urteil auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück. Auch hier machte es deutlich, dass der Vortrag des Klägers zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung schlüssig gewesen sei und eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung vorliegen würde. Das Landgericht hatte den Vortrag des Klägers als unsubstantiiert abgewiesen und somit sein Recht auf Gehör verletzt. Diese beiden Zurückverweisungen zeigen deutlich, dass die Vorträge der Kläger immer besser und ausführlicher werden, weil immer mehr Details zu den unzulässigen Abschalteinrichtungen ans Licht kommen.
OLG Naumburg, Urteil vom 15.10.2021, 8 u 24/21:
Erneut verurteilt das Oberlandesgericht Naumburg die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz. Betroffen war in diesem Fall ein Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651. Ursächlich für die Verurteilung war die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Da die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, wird dieses Urteil bereits in Kürze rechtskräftig werden.
EuGH und BGH Rechtsprechung in 2023
EuGH Urteil vom 21.03.2023 (C-100/21):
Mit diesem Urteil stärkte der EuGH die Rechte von im Dieselskandal betroffenen Verbrauchern. Denn er entschied, dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein kann (aus § 823 BGB). Es ist demnach nicht mehr länger nötig, dem Hersteller vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, um aus § 826 BGB Schadensersatz erhalten zu können. Durch die neue Rechtsprechung können die Kläger bei erfolgreichen Verfahren zudem ihr Fahrzeug behalten und erhalten eine Entschädigung, statt den Kaufvertrag komplett rückabzuwickeln.
BGH Urteile vom 26.06.2023 (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22):
Kurz darauf änderte der BGH seine Rechtsprechung und folgte der Einschätzung des EuGH. Der BGH bestätigte, das schon eine fahrlässig eingebaute unzulässige Abschalteinrichtung einen Anspruch auf Schadensersatz begründen kann. Bei Mercedes trifft das zum Beispiel auf AdBlue-Dosierstrategie, die Kühlmittel-Solltemperaturregelung und das Thermofenster zu. Der BGH präzisierte zudem die Höhe der Entschädigung. Zwischen 5% und 15% sollen die Autofahrer erhalten können.
Häufig gestellte Fragen zu Urteilen im Mercedes Abgasskandal
Mit Urteil vom 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Abgasskandal Urteil die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt. Zu Mercedes hat sich der BGH im Januar 2020 in einem Hinweisbeschluss verbraucherfreundlich geäußert. Ein Urteil des BGH im Mercedes Abgasskandal gibt es noch nicht. Allerdings haben in 2020 erste Oberlandesgerichte die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt.
Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der Europäische Gerichtshof Abschalteinrichtung per se als unzulässig eingestuft. Zudem äußerte der EuGH, dass der Schutz des Motors kein Grund sei, um eine Abschalteinrichtung ausnahmsweise für zulässig zu befinden und dass Abschalteinrichtungen auch dann unzulässig seien, wenn die Abgasreinigung auch auf der Straße punktuell korrekt funktioniere. Damit erteilte der EuGH zwei der wichtigsten Verteidigungsstrategien der Daimler AG eine Absage.
Im September 2021 bestätigte der Generalanwalt des EuGH explizit, dass auch das umstrittene Thermofenster für ihn eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Es wird erwartet, dass die Richter seinen Ausführungen bei ihrem Urteilsspruch folgen werden.
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