Daimler erstmals von einem Oberlandesgericht verurteilt

Mercedes GLK

Die juristische Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals schreitet voran. Immer mehr Oberlandesgerichte äußern sich verbraucherfreundlich.

Nun gab es das erste entsprechende Urteil eines OLGs. Mit Urteil vom 18.09.2020 hat das Oberlandesgericht Naumburg die Daimler AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (Az: 8 U 8/20).

Bei dem streitgegenständichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM651 (Euro 5). Das Gericht stufte die im Fahrzeug befindliche Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung ein und warf Daimler deshalb eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 vor. Der Autobauer muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Dieser muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Mit der ersten Verurteilung der Daimler AG vor einem OLG ist im Mercedes Abgasskandal ein Durchbruch erreicht worden. Zudem sich in letzter Zeit weitere Oberlandesgerichte verbraucherfreundlich geäußert hatten. So hatte das Oberlandesgericht Schleswig erst vor wenigen Wochen ein Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen. Dem Kläger könne demnach ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen.

Im Mai hatte des OLG Köln in einem Beweisbeschluss die Daimler AG dazu aufgefordert, die Funktionsweise der Abgasrückführung ausführlich zu erläutern. Ebenfalls im Mai hatte das OLG Stuttgart einen ähnlichen Beschluss erhoben.